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Sachverständigenbüro +dp

Wer ...?

Wer stellt Fragen zur Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen?

Fragen zur Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen stellen:

- Architekten und Ingenieure,
- Bauherren aus dem privaten und öffentlichen Bereich,
- Rechtsanwälte, die Architekten/Ingenieure oder Bauherren vertreten
- Gerichte.

Die Fragestellungen sind vielfach die gleichen. Allein Blickwinkel und Motivation des Fragenden differieren. Die Antworten der Honorarsachverständigen müssen - bezogen auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen - immer zum gleichen sachlichen Ergebnis führen und neutral alle Honorarbemessungsspielräume aufzeigen.