Was ...?
    Was gehört zum Leistungsumfang von Honorarsachverständigen?
Sachverständige liefern unabhängige fachliche Information und Beratungen,
beurteilen Abweichungen zwischen Leistungs-Soll und Leistungs-Ist,
- eine Sache bewertet werden soll,
- ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand 
  einer Sache zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.
Honorarsachverständige setzen sich mit allen Komponenten der Honorarberechnung von Architekten und Ingenieuren auseinander. 
Die Beantwortung von  Rechtsfragen oder gar die Rechtsberatung ist dem Sachverständigen aufgrund des  Rechtsberatungsgesetzes allgemein nicht erlaubt. Weil Honorarsachverständige  bei ihrer Gutachtenerstattung immer von einer bestimmten Rechtsauffassung ausgehen  müssen, ist es vielfach unumgänglich diese als Grundlage für die  Gutachtenerstattung darzulegen und der Gutachtenerstattung voranzustellen.