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Sachverständigenbüro +dp

Was ...?

Was gehört zum Leistungsumfang von Honorarsachverständigen?

Sachverständige liefern unabhängige fachliche Information und Beratungen,
beurteilen Abweichungen zwischen Leistungs-Soll und Leistungs-Ist,
- eine Sache bewertet werden soll,
- ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand einer Sache zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.

Honorarsachverständige setzen sich mit allen Komponenten der Honorarberechnung von Architekten und Ingenieuren auseinander.

Die Beantwortung von Rechtsfragen oder gar die Rechtsberatung ist dem Sachverständigen aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes allgemein nicht erlaubt. Weil Honorarsachverständige bei ihrer Gutachtenerstattung immer von einer bestimmten Rechtsauffassung ausgehen müssen, ist es vielfach unumgänglich diese als Grundlage für die Gutachtenerstattung darzulegen und der Gutachtenerstattung voranzustellen.